Was bietet Ihr Service?
Wir befreien Grundstücke von Unternehmen und Privatpersonen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen. Fremd-, Falsch- und Dauerparker werden von uns kostenneutral entfernt oder verwarnt.
Für welche Branchen sind Sie tätig?
Wir sind im Einsatz für den Handel, Eventveranstalter, Kliniken, Wohnbaugesellschaften, Firmen und Privatpersonen. Außerdem können Autohäuser und deren Niederlassungen unseren Hol- und Bringservice buchen.
Was überwacht Ihr Unternehmen?
Alle Zonen die frei sein müssen, wie Rettungswege, Zufahrten, Patienten- und Besucherparkplätze sowie Mieterparkplätze.
An welchen Orten sind Sie im Einsatz?
Mit unseren Mitarbeitern betreuen wir derzeit ca. 3.000 Objekte in Deutschland, unter anderem in: Kiel, Hamburg, Hannover, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Stuttgart, München, sowie in zahlreichen weiteren Städten im In- und Ausland.
Was kostet der Service?
Die Kosten für die Vertragsstrafe und/oder Beseitigung der Fahrzeuge bzw. der Besitzstörung übernimmt der Falschparker.
Ist das Abschleppen rechtlich korrekt?
Das widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeugs oder die Überschreitung der Parkzeit ist eine Besitzstörung. Mit dem Abschleppen machen wir Gebrauch vom gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht.
ICH WURDE ABGESCHLEPPT
Ist das überhaupt rechtens?
Sie haben Ihr Fahrzeug widerrechtlich abgestellt, somit darf dieses sofort entfernt werden.
Wie komme ich wieder an mein Fahrzeug?
Sollte Ihr widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug von uns im Auftrag des berechtigten Grundstücksnutzers abgeschleppt worden sein, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:
Setzen Sie sich mit uns telefonisch unter *0180 500 7000 in Verbindung (*14 ct/min aus dem deutschen Festnetz bzw. max. 42 ct/min aus dem Mobilfunknetz). Die Telefonnummer finden Sie auch auf den Hinweisschildern vor Ort. Nach Klärung der Formalitäten wird Zug um Zug gegen Bezahlung des abgetretenen Schadensersatzanspruchs das Fahrzeug wieder frei gegeben.
Wie läuft die Zahlung ab?
Sie können zwischen den folgenden Zahlungsmethoden wählen:
- Zahlung vor Ort
Sollte ein Mitarbeiter von uns noch vor Ort sein, können Sie gerne sofort bar oder bargeldlos mit EC-Karte bezahlen. Sie erhalten eine Quittung.
- Überweisung
Selbstverständlich können Sie den Betrag auch überweisen.
PARKFRIENDS24 KG – IBAN: DE86 7002 0270 0015 7808 81 – BIC HYVEDEMMXXX HypoVereinsbank AG
Verwendungszweck: Vorgangsnummer / Kennzeichen
- Quittung / Rechnung / Auftrag
Da es sich um einen abgetretenen Schadensersatzanspruch handelt, sind wir nicht verpflichtet, eine Rechnung an Sie auszustellen. Diese ist vielmehr auf den berechtigten Grundstücksnutzer als unseren Auftraggeber ausgestellt. Gerne senden wir dem Falschparker eine Rechnungskopie zu, dazu benötigen wir die entsprechenden Daten. Dasselbe gilt für die Übersendung einer Auftragskopie bzw. der Abtretungserklärung. Zahlungen vor Ort erfolgen nur gegen Quittung.